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Neuigkeiten & Interessantes Neues EU Verbraucherrecht

Neues EU Verbraucherrecht

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Wichtig sind unter anderem folgende EU-weit geltende Regelungen:




  • 14-tägiges Widerrufsrecht für Fernabsatz- und Haustürverträge (ohne Anfallen von Kosten für den Verbraucher sowie ohne Angabe von Gründen); sofern keine Widerrufsbelehrung erfolgte, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate (Art. 13).
  • EU-einheitliche Informationspflichten für Unternehmen gegenüber den Verbrauchern für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte.
  • Keine Voreinstellungen bei Online-Bestellungen: nach der neuen Richtlinie sind vorab gesetzte Häkchen, mit denen Verbraucherin immer wieder Zusatzleistungen untergejubelt wurden, verboten.
  • Einführung einer sogenannten Button-Lösung: Verbraucher müssen ausdrücklich den Endpreis der Leistung bestätigen; damit werden hoffentlich die Tage der sogenannten Abofallen gezählt sein, in denen Verbrauchern Verträge im Internet untergejubelt werden (Art. 11).

Am 23. Juli 2011 wurde nunmehr in erster Lesung darüber im Europäischen Parlament abgestimmt.
Die Richtlinie muss spätestens 2 Jahre nach Veröffentlichung im EU Official Journal in nationales Recht umgesetzt werden. Den Text der konsolidierten Fassung der Richtlinie finden Sie hier:  Consumer Rights Directive  [291kb PDF Datei]

Quelle: [http://www.evz.de/UNIQ130889606732730/doc2239A.html]


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