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Wie der Webseite it-recht-kanzlei.de zu entnehmen ist, wird Google für die Nutzung der Maps-API auf der eigenen Internetseite nun ab 2012 teilweise Geld verlangen. Ausgenommen von dieser Regelung sind persönliche, nichtgewerbliche bzw. nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Internetseiten,
wobei sich Google vorbehält selbst zu entscheiden welche dazu zählen und welche nicht. Gewerbliche Nutzer müssen laut AGB die Google Maps API verwenden. API steht für "Application Programming Interface" und ist eine Programmschnittstelle. Um die technischen Voraussetzungen zur Integration von Google Maps in die eigene Homepage erfüllen zu können und dafür von Google Maps freigeschaltet zu werden, muss sich der gewerbliche Nutzer – kostenlos – bei Google Maps registrieren lassen. Für die Verwendung der Google Maps API gibt es eigene Nutzungsbedingungen.
Ab 2012 wird Google allen Webseitenbetreibern, die Maps-API nutzen, Gebühren berechnen. Es gibt eine sogenannte "Bagatellgrenze". Das bedeutet, dass erst nach Überschreiten einer bestimmten Anzahl von Maps-API Abrufen pro Tag Gebühren berechnet werden.
Die Bagatellgrenze für den Abruf einfacher Karten mittels Maps-API liegt bei 25.000 pro Tag. Berechnet werden dann für je 1000 Abrufe vier US-Dollar.
Eine Übersicht findet sich hier.
Fazit: Steigen Sie auf die Open Source Alternative OpenStreetMap um. Diese bietet zwar nicht so viele detailierte Informationen wie GoogleMaps, zeigt Ihren Besuchern aber genauso gut den Standort Ihres Unternehmens an. Gerne biete ich Ihnen meine Dienstleistung diesbezüglich an und stelle die Maps auf Ihrer Webseite um.
Ein Beispiel:
Alle Karten(daten) auf diesen Seiten sind dem OpenStreetMap-Projekt entnommen und stehen unter der Lizenz Creative Commons Attribution Share Alike-Lizenz 2.0.




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